Der Koordinierungskreis besteht aus sieben Bürgermeistern und neun Wirtschafts- und Sozialpartnern. Er bewertet den Inhalt und die Nachhaltigkeit von eingereichten Projekten und gibt sein Votum zur Förderwürdigkeit dieser Projekte ab. Das Votumdes Koordinierungskreises ist Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel beim Landratsamt in Bautzen. Die Sitzungen des Koordinierungskreises sind nicht öffentlich. Als beratendes Mitglied nimmt ein Vertreter der Bewilligungsbehörde an den Sitzungen des Koordinierungskreises teil.
Die Termine zu den Zusammenkünften des Koordinierungskreises finden Sie unter Veranstaltungen.
Der Koordinierungskreis besteht aus sieben Bürgermeistern und neun Wirtschafts- und Sozialpartnern. Er bewertet den Inhalt und die Nachhaltigkeit von eingereichten Projekten und gibt sein Votum zur Förderwürdigkeit dieser Projekte ab. Das Votumdes Koordinierungskreises ist Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel beim Landratsamt in Bautzen. Die Sitzungen des Koordinierungskreises sind nicht öffentlich. Als beratendes Mitglied nimmt ein Vertreter der Bewilligungsbehörde an den Sitzungen des Koordinierungskreises teil.
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